SPO31 neue SPO 31 ab Sommersemester 2015: Studiengang Elektrotechnik
gemeinsames Grundstudium mit 4 Vertiefungsrichtungen im Hauptstudium
                      Ausgabe:
10.3.2015
HZB: Voraussetzung für ein Studium an der Hochschule Aalen ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Sie besteht aus allgemeiner Hochschulreife (Abitur), fachgebundener Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Darüber informiert die neue Seite "Zentraler Studierendenservice" der Hochschule Aalen
(https://www.hs-aalen.de/pages/zentraler-studierendenservice_informieren#body-accordion-4402-8).
Da jedoch die entsprechenden Unterseiten nicht so leicht auffindbar sind, soll hier eine lokale Kopie diese Informationen direkt anbieten:


Zugangsberechtigung/HZB
Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudienganges an der Hochschule Aalen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Dies wird auch als Hochschulzugangsberechtigung bezeichnet.

Abitur an einem allgemeinbildenden Gymnasium, Fachgymnasium, ....
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bezeichnet den höchsten deutschen Schulabschluss. Mit ihm wird die uneingeschränkte Studienbefähigung an einer Universität oder Hochschule nachgewiesen, es wird daher auch als „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“ bezeichnet.

Fachgebundene Hochschulreife
Das so genannte fachgebundene Abitur, ist ein „Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife”. Es beschränkt den Hochschulzugang auf bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge.

Fachhochschulreife
Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife wird die Befähigung für ein Fachhochschulstudium nachgewiesen.
WICHTIG: Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg, u.s.w.) verbunden mit einer Berufsausbildung.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife muss spätestens zum Bewerbungsende vorliegen (ggf. auch vorläufiges von der Schule ausgestelltes Zeugnis). Der berufsbezogene Teil kann in der Regel bis zu Beginn des 1. Semesters nachgewiesen werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor Bewerbungsschluss (15. Januar/15. Juli) an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.

  • Sie haben bisher keine Hochschulzugangsberechtigung jedoch eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und möchten sich für einen Studiengang bewerben, der für Ihre Ausbildung einschlägig ist? - Nährere Informationen finden Sie hier (?).
  • Haben Sie das Abitur in einem anderen Bundesland erworben, so wird es auch in Baden-Württemberg anerkannt. Haben Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben, schauen Sie auf Ihr Zeugnis. Wenn dort nicht vermerkt ist, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung für Baden-Württemberg gilt, dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungs­stelle des Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt. 7 - Schule und Bildung Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart, Tel.  0711 904-40700, abteilung7@rps.bwl.de
  • Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erhalten? Dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle des
    Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt. 7 - Schule und Bildung Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart, Tel. 0711 904-40700, abteilung7@rps.bwl.de
  • Haben Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein ausländisches Zeugnis? Dann müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen:
  • Ausländerstudienkolleg (ASK), Brauneggerstr. 55, 78462 Konstanz, Tel. 07531 206 361, http://www.ask.htwg-konstanz.de
Achtung:

Bitte bewerben Sie sich online mit der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Geben Sie bitte keine selbst berechnete Note oder die Note des Halbjahreszeugnisses ein. Warten Sie, bis Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigungsnote erhalten haben und bewerben Sie sich dann. Bewerbungen sind bis

15. Januar zum Sommersemester und 15. Juli zum Wintersemester

möglich. Alle Bewerbungen die fristgerecht bei uns eingehen und ggf. vorab benötigte Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, nehmen sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, am jeweiligen Auswahlverfahren teil.

Sollten Sie Ihre endgültige Note erst nach Bewerbungsschluss erhalten, dann fragen Sie bitte an Ihrer Schule nach einem vorläufigen Zeugnis. Bewerben Sie sich mit diesem Zeugnis und setzen Sie sich bitte mit dem zentralen Zulassungsamt der Hochschule Aalen direkt in Verbindung.

Tel. 07361 - 576 - 2500

19. März 2015 07:57:23_