Zugangsberechtigung/HZB
Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudienganges an der
Hochschule Aalen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die
fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als
gleichwertig anerkannte Vorbildung. Dies wird auch als
Hochschulzugangsberechtigung bezeichnet.
Abitur
an einem allgemeinbildenden Gymnasium, Fachgymnasium, ....
Die
allgemeine Hochschulreife (Abitur) bezeichnet den höchsten deutschen
Schulabschluss. Mit ihm wird die uneingeschränkte Studienbefähigung an
einer Universität oder Hochschule nachgewiesen, es wird daher auch als
„Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“ bezeichnet.
Fachgebundene Hochschulreife
Das so
genannte fachgebundene Abitur, ist ein „Zeugnis der
fachgebundenen Hochschulreife”. Es beschränkt den Hochschulzugang auf
bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge.
Fachhochschulreife
Mit
einem Zeugnis der Fachhochschulreife wird die Befähigung für ein
Fachhochschulstudium nachgewiesen.
WICHTIG:
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem
berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der
Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12.
Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule,
Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg, u.s.w.)
verbunden mit einer Berufsausbildung.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus
einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen)
Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem
Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife muss spätestens zum
Bewerbungsende vorliegen (ggf. auch vorläufiges von der Schule
ausgestelltes Zeugnis). Der berufsbezogene Teil kann in der Regel bis zu
Beginn des 1. Semesters nachgewiesen werden. Bitte wenden Sie sich in
diesem Fall vor Bewerbungsschluss (15. Januar/15. Juli) an das
Zulassungsamt der Hochschule Aalen.
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Sie
haben bisher keine Hochschulzugangsberechtigung jedoch eine mindestens
zweijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
und möchten sich für einen Studiengang bewerben, der für Ihre
Ausbildung einschlägig ist? - Nährere Informationen finden Sie hier
(?).
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Haben
Sie das Abitur in einem anderen Bundesland erworben, so wird es auch
in Baden-Württemberg anerkannt. Haben Sie die Fachhochschulreife in
einem anderen Bundesland erworben, schauen Sie auf Ihr Zeugnis. Wenn
dort nicht vermerkt ist, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung für
Baden-Württemberg gilt, dann benötigen Sie zusätzlich eine
Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums
Stuttgart, Abt. 7 - Schule und Bildung
Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart, Tel.
0711 904-40700,
abteilung7@rps.bwl.de
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Haben
Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erhalten?
Dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der
Zeugnisanerkennungsstelle des
Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt. 7 - Schule und Bildung
Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart, Tel. 0711 904-40700,
abteilung7@rps.bwl.de
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Haben
Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein ausländisches Zeugnis?
Dann müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen:
Ausländerstudienkolleg (ASK), Brauneggerstr. 55, 78462 Konstanz, Tel.
07531 206 361,
http://www.ask.htwg-konstanz.de
Achtung:
Bitte bewerben Sie sich online mit der Note Ihrer
Hochschulzugangsberechtigung. Geben Sie bitte keine selbst berechnete
Note oder die Note des Halbjahreszeugnisses ein. Warten Sie, bis Sie
Ihre Hochschulzugangsberechtigungsnote erhalten haben und bewerben Sie
sich dann. Bewerbungen sind bis
15. Januar zum Sommersemester und 15. Juli zum Wintersemester
möglich. Alle Bewerbungen die fristgerecht bei uns eingehen und ggf.
vorab benötigte Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, nehmen
sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, am jeweiligen Auswahlverfahren
teil.
Sollten Sie Ihre endgültige Note erst nach Bewerbungsschluss erhalten,
dann fragen Sie bitte an Ihrer Schule nach einem vorläufigen Zeugnis.
Bewerben Sie sich mit diesem Zeugnis und setzen Sie sich bitte mit dem
zentralen Zulassungsamt der Hochschule Aalen direkt in Verbindung.
Tel.
07361 - 576 - 2500 |